SKE

Förderbedingungen


Rechtzeitigkeit 

Anträge sind rechtzeitig vor Publikation und Umsetzung zu stellen:

.  Populäre Musik:  2-3 Monate
.  Kommerzielle Musik:  3-4 Monate
.  Zeitgenössische Musik:  3-4 Monate

Ist eine späte Antragstellung unumgänglich, muss sie glaubwürdig begründet werden.
Es sind dann - auch vor dem Beiratsentscheid - die Publikationspflichten zu befolgen!

Publikationspflichten | Logo SKE

'support by SKE' : Online-Musikportale (Credits), Social Media
Logo SKE www.ske-fonds.at/logo : Webseiten, Back-Cover, Booklet, Programm, Plakat, etc.

Alle Vorlagen stehen zur Verfügung.
Die Lesbarkeit entscheidet über die Wahl von Version und Größe!

Ohne Publikation und Logo wird die Förderung nicht ausbezahlt.

Wahrhaftigkeit

Ich bestätige, dass alle Angaben der Wahrheit und dem aktuellen Produktions- bzw. Planungsstand entsprechen. Allfällige Aktualisierungen und Änderungen werde ich umgehend bekannt geben.

Ich nehme zur Kenntnis, dass unrichtige und unvollständige Angaben sowie eine nicht widmungsgemäße Verwendung von Fördergeldern zum Widerruf einer Förderzusage führen können. In diesem Falle werde ich allfällige bereits erhaltene Förderraten unverzüglich, jedenfalls aber binnen 2 Wochen nach Aufforderung, an die SKE austro mechana zurückzahlen.

Daten & Unterlagen

Ich ermächtige die SKE austro mechana, die in Zusammenhang mit der Antragstellung eingebrachten Daten EDV-mäßig zu verarbeiten, zu speichern, statistisch auszuwerten und für den Zweck der Entscheidung und internen Kommunikation zu vervielfältigen bzw. zugänglich zu machen. Der Förderantrag gilt nur dann als eingebracht, wenn er alle notwendigen Unterlagen enthält.

Ich stimme uneingeschränkt zu, alle zur Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung von Fördergeldern notwendigen Unterlagen den SKE zur Einsicht und zur Verfügung zu stellen bzw. zur Überprüfung zu überlassen. 

Ich nehme zur Kenntnis, dass kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht.
Ich bestätige, Grundlage dieses Antrags sind die am Tag der Entscheidung in Geltung befindlichen Richtlinien der SKE.

Wiederholte Antragstellungen

Wiederholte Antragstellungen nach Förderabsagen sind nicht möglich. Auch ein abgelehnter Antrag ist entschieden. Eine neuerliche Vorlage ist nur bei so wesentlichen Änderungen vorgesehen, dass sie einem neuen Antrag gleichkommt.

SKE Soziale & Kulturelle Einrichtungen
Ungargasse 11 | 1030 Wien
T (01) 71 36 936 | F (01) 717 87-659
Markus Lidauer | Silke Michel