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Wir helfen mit Informationen und Förderungen.
Die SKE bezahlen Zuschüsse und Förderungen direkt an oder zu Gunsten von zeitgenössischen Komponistinnen und Komponisten, die Urhebertantiemen über die austro mechana erhalten. Förderungen gehen daher ebenso an Orchester, Veranstalter, Kleinlabels und Organisationen, die als Schwerpunkt aktuelles heimischhes Musikschaffen präsentieren. Die Entscheidungen zu den Kunst- und Kulturförderungen treffen eigene Beiräte in über fünfzehn Sitzungen pro Jahr. . Antrag NEWS: Keine Förderungen für Gratis-KonzerteAls Förderfonds für Komponistinnen und Komponisten müssen und wollen die SKE auf Wertschöpfungskreisläufe für Musik achten und auf die Honorierung der UrheberInnen und MusikerInnen / Acts auch durch das Publikum bestehen. Der Beirat der SKE hat daher beschlossen, ab 2011 den Gratis-Konsum von Musik nicht weiter zu unterstützen. Die SKE unterscheiden somit zwischen konzentriertem Konzertbetrieb und Barbetrieb mit Musik. Woher stammt das Geld der SKE?Die Mittel der SKE stammen ausschließlich aus der Urheberrechtsabgabe (URA) für privates Kopieren, 1980 als 'Leerkassettenvergütung' in Österreich eingeführt. Damit hat der Gesetzgeber das private Kopieren legalisiert. Alle physisch transportablen Medien unterliegen dieser Vergütung (Kassetten, CDs, DVDs, USB-Sticks, ...), zunehmend und von der Rechtsprechung logisch mit einbezogen auch eingebaute Speichermedien ('DVD'-Recorder, externe Multimedia-Festplatten, ...) sowie seit 1. Oktober 2010 PCs und Notebooks. Die austro mechana ist beauftragt, diese Abgabe auf unbespielte Speichermedien einzuheben und weiter zu verteilen. Die Einnahmen gehen an alle UrheberInnen, also an KomponistInnen, InterpretInnen und MusikproduzentInnen ebenso wie an LiteratInnen, bildende KünstlerInnen, Film- & VideokünstlerInnen. 50% werden direkt an alle diese UrheberInnen verteilt, 50% gehen an die jeweiligen SKE für Förderungen und Zuschüsse.
Der Verwaltungsgerichtshof hat mit 21.1.2009 erkannt, dass für das Vorliegen einer Versicherungspflicht und die Berechnung der Beitragsgrundlage im jeweiligen Kalenderjahr v.a. die tatsächlich ausgeübte künstlerische (betriebliche) Tätigkeit sowie in der Folge der Zufluss der Einkünfte maßgeblich sind. Es kommt nicht darauf an, dass sich die Einkünfte auf Tätigkeiten im selben Kalenderjahr beziehen. Abzüge der 'Alttantiemen' (für vor dem 1.1.2001 entstandene Werke) gibt es nicht mehr! Nur Beginn und Ende der künstlerischen (betrieblichen) Tätigkeit sind von Bedeutung, erst nach deren Beendigung sind auch sämtliche Tantiemen nicht mehr versicherungsrelevant. Praxis der SVA |
BEIRATSTERMINE Pop / Jazz / Elektronik / Blues / Volksmusik: Zeitgenössische Musik / Klangkunst: . KUNST HAT RECHT . Urheberrechtsabgabe (URA) für PCs und Notebooks . SKE Alterszuszuschüsse ab 62: Richtlinien-Änderung . Ruhendmeldung/Unterbrechung der künstlerischen Tätigkeit . K-SVF: Zuschuss-Rückforderungen . 'Alt-Tantiemen' bei SVA: Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs . Tantiemenbezug im Ruhestand: Beendigung der künstlerischen Tätigkeit |
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