SKE

Soziale und kulturelle Einrichtungen der austro mechana

Wir helfen mit Informationen und Förderungen.
Wir sichern musikalische Vielfalt.


Die SKE sind eine Fördereinrichtung für Komponistinnen und Komponisten.

Die SKE bezahlen Zuschüsse und Förderungen direkt an oder zu Gunsten von zeitgenössischen Komponistinnen und Komponisten, die Urhebertantiemen über die austro mechana erhalten. Förderungen gehen daher ebenso an Orchester, Veranstalter, Kleinlabels und Organisationen, die als Schwerpunkt aktuelles heimischhes Musikschaffen präsentieren. Die Entscheidungen zu den Kunst- und Kulturförderungen treffen eigene Beiräte in über fünfzehn Sitzungen pro Jahr.

. Antrag
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Beiratstermine: siehe rechts in der Infobox!
. Abrechnung

Die SKE informieren auch zu Fragen der Sozialversicherung, der Einkommens- und Umsatzsteuer, außerdem zu Fragen der Unterstützung und Förderung allgemein.

Die SKE legen jährlich einen genauen Bericht [Bericht SKE 2010] zur Mittelverwendung vor. Berichte zu zurückliegenden Jahren finden Sie unter Infos/Download bzw. erhalten Sie auf Anfrage kostenlos im Büro SKE.

NEWS:

Keine Förderungen für Gratis-Konzerte
Als Förderfonds für Komponistinnen und Komponisten müssen und wollen die SKE auf Wertschöpfungskreisläufe für Musik achten und auf die Honorierung der UrheberInnen und MusikerInnen / Acts auch durch das Publikum bestehen. Der Beirat der SKE hat daher beschlossen, ab 2011 den Gratis-Konsum von Musik nicht weiter zu unterstützen. Die SKE unterscheiden somit zwischen konzentriertem Konzertbetrieb und Barbetrieb mit Musik.

Woher stammt das Geld der SKE?
Die Mittel der SKE stammen ausschließlich aus der Urheberrechtsabgabe (URA) für privates Kopieren, 1980 als 'Leerkassettenvergütung' in Österreich eingeführt. Damit hat der Gesetzgeber das private Kopieren legalisiert.
Alle physisch transportablen Medien unterliegen dieser Vergütung (Kassetten, CDs, DVDs, USB-Sticks, ...), zunehmend und von der Rechtsprechung logisch mit einbezogen auch eingebaute Speichermedien ('DVD'-Recorder, externe Multimedia-Festplatten, ...) sowie seit 1. Oktober 2010 PCs und Notebooks.
Die austro mechana ist beauftragt, diese Abgabe auf unbespielte Speichermedien einzuheben und weiter zu verteilen. Die Einnahmen gehen an alle UrheberInnen, also an KomponistInnen, InterpretInnen und MusikproduzentInnen ebenso wie an LiteratInnen, bildende KünstlerInnen, Film- & VideokünstlerInnen. 50% werden direkt an alle diese UrheberInnen verteilt, 50% gehen an die jeweiligen SKE für Förderungen und Zuschüsse.

K-SVF: Zuschuss-Rückforderungen
Wegen Unterschreitung der erforderlichen Mindestgrenze ist vom K-SVF dann auf Rückforderung zu verzichten, wenn zumindest mit den künstlerischen Einnahmen (vor Abzug der Betriebsausgaben) der Betrag der Untergrenze ereicht worden ist. Ein solcher Verzicht kann fünf Mal erfolgen.

'Alt-Tantiemen' bei SVA: Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs

Der Verwaltungsgerichtshof hat mit 21.1.2009 erkannt, dass für das Vorliegen einer Versicherungspflicht und die Berechnung der Beitragsgrundlage im jeweiligen Kalenderjahr v.a. die tatsächlich ausgeübte künstlerische (betriebliche) Tätigkeit sowie in der Folge der Zufluss der Einkünfte maßgeblich sind. Es kommt nicht darauf an, dass sich die Einkünfte auf Tätigkeiten im selben Kalenderjahr beziehen. Abzüge der 'Alttantiemen' (für vor dem 1.1.2001 entstandene Werke) gibt es nicht mehr! Nur Beginn und Ende der künstlerischen (betrieblichen) Tätigkeit sind von Bedeutung, erst nach deren Beendigung sind auch sämtliche Tantiemen nicht mehr versicherungsrelevant.

Praxis der SVA
'Alttantiemen' gibt es seit dem Stichtag 18.2.2009 nicht mehr, auch nicht für frühere Jahre! Nur wenn sowohl der betreffende Einkommensteuerbescheid als auch der Antrag zur Herausrechnung der 'Alttantiemen' noch vor dem 18.2.2009 eingereicht worden sind, gilt noch die frühere Praxis.
Die Alterszuschüsse der SKE (und die Altersquote AKM) können auf Antrag aber noch bis einschließlich 2008 aus der SVA-Beitragsgrundlage herausgerechnet werden!
Der Beitragszuschlag der SVA (für die Nicht-Meldung früherer Jahre) entfällt bis einschließlich 2008, wenn die Melde- bzw. Versicherungspflicht erst durch die Hinzurechnung der 'Alttantienen' ausgelöst wird.

SKE Soziale & Kulturelle Einrichtungen
Ungargasse 11/9 | 1030 Wien
T (01) 71 36 936 | F (01) 717 87-659
markus.lidauer@aume.at | silke.michel@aume.at